In der vergangenen Monatsversammlung referierten Daniel Haas und Hermann Höhne über die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
In der vergangenen Monatsversammlung referierten Daniel Haas und Hermann Höhne über die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
Die bisherige Bundesdatenschutzverordnung, die bislang recht zahnlos war, wird nun durch die EU- Datenschutzgrundverordnung abgelöst. Nun drohen schon bei wenig gravierenden Verstößen erhebliche Busgelder. Bei schwerwiegenden Verstößen können Unternehmen von den Aufsichtsbehörden bis zu 20 Millionen bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden. Diese Strafandrohung sorgte bei den Unternehmen als auch Vereinen erheblich für Verwirrung wie mit der DGVO umgegangen werden soll. Das Ziel der Verordnung ist das Erheben von Daten nur mit Erlaubnis und der Zweckbindung der Daten. Die personenbezogenen Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden. Weitergabe wie bei Facebook geschehen wäre verboten. Wie auch beim alten Bundesdatenschutzgesetz gilt hier das Gebot der Datenminimierung. Weiterhin gilt eine erweiterte Auskunftspflicht welche Daten zu welchen Zweck gespeichert werden. Insbesondere, wie in der anschließenden Diskussion angesprochen wurde, ist die Verunsicherung insbesondere bei den Vereinen recht groß. Allgemein kann man sagen, wer jetzt im Verein schon mit den personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umgegangen ist, ist nur unwesentlich betroffen.
Eins kann man jetzt schon sagen: Die DSGVO hat für eine Sensibilisierung, wenn auch mit Übertreibungen in der Auslegung, der Betroffenen gesorgt.
H. Höhne
Rene Repasi
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