Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, den das Bundeskabinett der Großen Koalition beschlossen hat und der kürzlich zur 1. Lesung im Bundestag war: „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“. In die komplizierte Thematik hat bei der letzten Monatsversammlung der 1. Vorsitzende des SPD Ortsvereins, Dr. Friedrich Löblein, intensiv und dennoch leicht verstehbar und nachvollziehbar eingeführt.
Dieses Gesetz schränkt das Grundgesetz (Art. 10) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000 ein, wonach das „Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich“ sind. Auch bisher gab es schon zu dieser Thematik ein Gesetz. Dieses musste jedoch aufgrund von Gerichtsurteilen neu gefasst werden. Das neue Gesetz ist weit weniger einschränkend als es bisherige Regelungen waren. Insofern weist Bundesminister Maas stolz und mit Recht auf Fortschritte in der „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ hin. Für ihn, so Maas, ist die Freiheit der Bürger ein hohes Gut, das bestmöglich geschützt werden muss.
Das Datenspeichergesetz soll den Ermittlungsbehörden helfen, schwerste Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären. Darunter fallen z. B. Landesverrat, Völkermord, Vergewaltigung, Kinder- und Jugendpornografie, Mord und Totschlag, Bandendiebstahl, Schlepperdienste und Zwangsprostitution. Gespeichert werden sollen für einen eng begrenzten Zeitraum die „Verkehrsdaten“ von Telefon- und Handy-Gesprächen, nicht aber deren Inhalt. Verkehrsdaten sind die Teilnehmer, Zeit, Dauer und Ort des Gesprächs. Verkehrsdaten von emails werden nicht gespeichert. Die Telekommunikationsdienste müssen unter besonderen technischen Sicherheitsmaßnahmen und unter der Kontrolle der Bundesnetzagentur diese Daten speichern. Nach 10 Wochen müssen sie technisch sicher gelöscht werden, der Ort des Gesprächs bereits nach 4 Wochen.
Die Nutzung der Daten ist nur in besonderen Einzelfällen und nur nach richterlichem Beschluss zulässig, und zwar nur durch Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft) oder „Gefahrenabwehrbehörden“ der Länder. Die betreffenden Personen, deren Daten abgerufen werden oder wurden, müssen darüber informiert werden.
Die neue gesetzlich geplante Regelung der Datenspeicherung ändert somit das Strafgesetzbuch und unterstützt die Strafverfolgung. Es ändert aber gleichzeitig auch das Telekommunikationsgesetz und ist somit ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger.
Die Besucher der Monatsversammlung dankten dem Referenten für die schlüssige, plausible Einführung in die komplizierte Sachlage. Sie würdigten die Gesetzesvorlage des SPD-Ministers positiv. Gleichzeitig war und ist allen klar, dass die Speicherung der (Verkehrs-)Daten aller Telefon- und Handyteilnehmer aus demokratischer Sicht problematisch ist. Zum einen werden alle Bürger sozusagen unter „Generalverdacht“ gestellt und zum zweiten ist die Möglichkeit des technischen, kriminellen oder staatlich-obrigkeitlichen Missbrauchs nie auszuschließen. Somit bleibt trotz des im Grunde guten Gesetzentwurfs bei den Mitgliedern der SPD Pleidelsheim ein gewisses Unbehagen.
Im weiteren Verlauf hat der Gemeinderat Hermann Höhne wieder in bewährter Kennerschaft über die vergangene Gemeinderatssitzung berichtet und über die Themen der folgenden informiert.
Dr. Friedrich Löblein