Zitat aus Wikipedia
In der Bundesrepublik gab es von 1946 bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und Scharlach,[2] zudem bestand in den Jahren 1949 bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken. [...] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. [...] Rechtsgrundlage für die Impfpflicht ist seit 2001 § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz, der die Einführung der Impfpflicht über eine einfache Rechtsverordnung vorsieht.
Eine Impfpflicht ist nicht demokratiegefährdend, sie ist sogar grundgesetzkonform. Sie ist so stark grundgesetzkonform, dass es nur eine Rechtsverordnung zur Einführung braucht.