Neu im Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist die Herabsatzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Erstmals dürfen bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 auch die 16- und 17-jährigen Jugendlichen ihre Stimmen abgeben.
Neu im Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist die Herabsatzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Erstmals dürfen bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 auch die 16- und 17-jährigen Jugendlichen ihre Stimmen abgeben.
Mehr als 8,5 Mio. bad.-württembergische Wahlberechtigte, darunter immerhin 600.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger können nach 5 Jahren wieder 'ihren Gemeinderat' wählen. Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht.
Bei uns in Pleidelsheim werden 14 Gemeinderäte für das Ortsparlament gewählt und im Landkreis Ludwigsburg geht es um mindestens 84 Mandate. Nun gibt es eine Besonderheit: die Wählerinnen und Wähler konnen häufeln (kummulieren), also maximal 3 Stimmen einem Kandidaten geben, aber insgesamt nicht mehr als 14 Stimmen vergeben. Ausserdem können sie auch Kandidatinnen und Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren) - eben eine Persönlichkeitswahl. Liebe Eltern, sprechen Sie mit ihren wahlberechtigten Kindern darüber und gehen Sie gemeinsam zur Wahl!
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.kommunalwahl-bw.de.
Lothar Muchenberger

Daniel Haas - Landtagskandidat
https://www.youtube.com/@danielhaas9601/shorts
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Podcast von Vivien Costanzo MdEP
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Macit Karaahmetoğlu, MdB

Foto: BTG/StellaVonSaldern
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