Unser SPD-Bundestagskandidat, Rechtsanwalt Thorsten Majer war vor wenigen Tagen im Alten Rathaus in Pleidelsheim zu Gast, um einen Fachvortrag über die gesetzliche Neuregelung auf dem Gebiet der Patientenverfügung zu halten. Durch die am 1. September 2009 in Kraft getretene Regelung wurde die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema mit einem gesetzlichen Fundament unterfüttert.
Majer beschrieb die jahrelangen, oft ideologisch geführten Diskussionen über das Thema und erklärte, dass gerade diese Debatte mit der Zeit zu einer Enttabuisierung des Umgangs mit dem Sterben mit sich brachte, was den Weg zur gesetzlichen Regelung ebnete. Neben den formell zu beachtenden Aspekten erläuterte Majer anhand des Gesetzestextes, wo die Knackpunkte bei der Verfassung einer Patientenverfügung liegen und auf was die rund 70 Zuhörer besonders aufmerksam achten sollten. Eine rechtliche, sowie eine ärztliche Beratung legte der Bundestagskandidat jedem ans Herz, stellte aber klar, dass beides nicht zwingende Voraussetzung für die Verbindlichkeit der Verfügung sei – anders als beispielsweise in Österreich.
Majer beantwortete während und nach dem Vortrag zahlreiche Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer. Sowohl er, als auch der SPD-Ortsvorsitzende Muchenberger riefen zum Abschluss der Veranstaltung dazu auf, zur Wahl zu gehen und sich vorher eingehend zu informieren. „So wie die gesetzliche Neuregelung für die Stärkung der Patientenrechte richtungsweisend ist, so richtungsweisend wird die Erststimmenentscheidung der Bürgerinnen und Bürger am 27. September für unseren Wahlkreis Neckar-Zaber sein“, so Majer zum Ende der Veranstaltung.